Schwerpunkte meiner Tätigkeit:
Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine selbständig ausgeübte Berufstätigkeit bemisst sich nach der Gebührenordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.
Ist in der Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Verordnung zu bemessen. Ansonsten gilt die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).
Grundlage einer guten Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Steuerberater ist ein gutes Vertrauensverhältnis. Dabei stehen die speziellen Beratungsbedürfnisse, Probleme und Potenziale des Mandanten im Vordergrund. mehr...
Um eine hohe Qualität unserer Arbeit zu gewährleisten und individuelle Komplettlösungen für Mandanten anzubieten arbeiten wir mit vielen verschiedenen Unternehmen zusammen.
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Im Jahre 1956 wurde die Sedanstrasse in Weststrasse umbenannt. Der Kaufmann Gustav Haine (früher Hayn) in Melle war Eigentümer der Hain´schen Mühle mit Villa. Er betrieb eine Getreide-, Mehl- und Futtermittelhandlung. mehr...